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Liebe Klienten!

Wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, gibt es umfangreiche Hilfsprogramme für von der Coronakrise betroffene Untenehmen. Wir sind nunmehr dabei für alle unsere Klienten die entsprechenden Anträge zu erstellen.

Hier eine Übersicht der einzelnen Möglichkeiten

  • Härtefallfonds für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern, zu beantragen bei der WKO;
  • Fixkostsenzuschuss I für operative Unternehmen, die vor dem 16.3.2020 einen Umsatz erzielt haben. Die Umsatzausfälle müssen mindestens 40% erreicht haben. Beantragbar über Finanzonline;
  • Fixkostenzuschauss 800.000: Für operative Unternehmen, die vor dem 1.11.2020 einen Umsatz erzielt haben. Der Umsatzausfall muss mindestens 30’% betragen. Beantragbar über Finanzonline.
  • Verlustersatz: Operative Unternehmen, die vor dem 1.11.2020 einen Umsatz erzielt haben. Der Umsatzausfall muss ebenfalls mindestens 30% betragen. Beantragbar über Finanzonline.
  • Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen: Unternehmen, die im November bzw. Dezember 2020 indirekt von den behördlichen Schließungen über Zulieferungen betroffen waren und einen Umsatzausfall von 40% erlitten haben. Beantragbar über Finanzonline.
  • Ausfallsbonus: Unternehmen, die durch die Coronakrise in einem Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 40% haben. Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum ist November 2020, geht vorläufig bis Juni 2021. Der Bonus beträgt grundsätzlich 30%, wobei 15% auf den Fixkostenzuschuss 800.000 angerechnet werden. Nunmehr wurde der Zuschuss vorerst für März und April auf 45% erhöht. Beantragbar über Finanzonline.

Wir werden die einzelnen Varianten für Sie durchrechnen und Ihr Einverständnis für die Antragstellung einholen. Bei offenen Fragen bitte bei uns melden.

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